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Wer auf Mallorca eine Immobilie kauft, der entscheidet sich für eine sichere und werthaltige Investition, vorausgesetzt man ist gut beraten. Mallorca zählt zu den stabilsten Immobilienmärkten überhaupt und verspricht dank seiner positiven Preisentwicklung eine stetige Wertsteigerung.

Wir legen Wert auf eine kundenspezifische Beratung, bei der neben Ihren persönlichen Vorlieben und einem marktgerechten Preis vor allem Lage und Bauqualität ein große Rolle spielen. Während der beliebte Südwesten nach wie vor die höchsten Preise aufweist, kann man in manchen Regionen die Traumimmobilie durchaus noch zu gemäßigten Konditionen erwerben. Schnäppchen sind auf Mallorca nur sehr vereinzelt zu finden, wobei hier Vorsicht geboten ist. Meist ist ein niedriger Preis Indiz für eine schlechte Lage oder Mängel am Objekt. Entsprechende Immobilien werden Sie deshalb bei uns nicht im Portfolio finden.

Die Courtage – im Durchschnitt fünf bis sechs Prozent – bezahlt in Spanien üblicherweise der Verkäufer.

Erwerb einer Immobilie auf Mallorca: Durch das geltende spanische Immobilienrechtssystem ist der Erwerb einer Immobilie sicher, hält man sich an die hierin festgehaltenen Vorschriften. Als EU-Bürger haben Sie generell die selben Pflichten und Rechte wie Einheimische Käufer. Haben Sie sich für ein Objekt entschieden, können Sie den Kauf durch einen Kaufoptionsvertrag bis zur endgültigen notariellen Beurkundung absichern.

Der Notar fordert vor der Beurkundung beim Register grundsätzlich einen aktuellen Grundbuchauszug zur Prüfung an. Der vereinbarte Verkaufpreis wird beim Notar vollständig bezahlt. Nachdem der Verkauf notariell beurkundet ist, erhält das Grundbuchamt vom Notar einen umgehenden Bescheid über den geschlossenen Kaufvertrag.

Steuern und Erwerbskosten: Wir führen Sie durch den gesamten Kaufprozess und machen Ihnen die steuerlichen und rechtlichen Aspekte transparent. Grundsätzlich ist Spanien kein Niedrigsteuerland, für den Erwerb einer Immobilie müssen Sie einmalig ca. zehn Prozent des Kaufpreises für Grunderwerbsteuer sowie Notar und Kataster kalkulieren. Außerdem fallen jährlich Gemeindesteuer (IBI) – vergleichbar mit der deutschen Grundsteuer – sowie Einkommens- und Vermögenssteuer (0,5% / 0,2%)  an. Die Grundsteuer liegt bei ca. 0,3-0,4% des Katasterwertes, ist aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich festgelegt. 

Es empfiehlt sich, mit der Abwicklung dieser Steuern einen auf Mallorca ansässigen Rechtsanwalt, Steuerberater oder eine Gestoria, also eine Agentur zur Erledigung amtlicher Formalitäten, zu beauftragen. Zur eingehenden Prüfung der Eintragung im Eigentums- oder Handelsregister sowie etwaiger Belastungen und steuerlicher Altlasten kann unser Anwalt auf Wunsch entsprechende Auskünfte für Sie einholen. In jedem Fall stehen wir Ihnen während und auch nach dem Kauf jederzeit gerne zur Verfügung.

Vermögenssteuer: Zunächst für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 soll die Vermögenssteuer in Spanien wieder eingeführt werden, diese Dauer kann der Gesetzgeber aber verlängern. Die Steuer ist nur von physischen Personen mit Besitz in Spanien zu entrichten, unabhängig davon ob Ausländer oder Spanier.  Bei Steuerinländern gibt es für den Immobilienbesitz einen Freibetrag von 300.000 €. Für Nicht-Rresidenten gibt es kein Freibetrag, besteuert wird das gesamtes Vermögen in Spanien. Der Steuersatz liegt zwischen 0,2 und 2,5 Prozent und wird mit der Einkommenssteuererklärung fällig.

Erbschatssteuer: Zu diesem komplexen Thema empfehlen wir eine individuelle Beratung durch einen kompetenten Anwalt oder Steuerberater.

Änderungen vorbehalten.

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